Schmetterling des Jahres 2026 in Südniedersachsen – Ökologische Station Göttinger Land & Südharz setzt sich für den Schutz des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings ein

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous), Paarung auf einem Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) im FFH-Gebiet 372 „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ (Südniedersachsen). Foto: Fionn Pape (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous), Paarung auf einem Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) im FFH-Gebiet 372 „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ (Südniedersachsen). Foto: Fionn Pape

Die „Ökologische Station Göttinger Land & Südharz“ (ÖSGÖLS) des Landschaftspflegeverbandes Landkreis Göttingen e.V. (LPV) setzt sich intensiv für den „Schmetterling des Jahres 2026“ ein: Im Rahmen des kooperativen Naturschutzes wurden gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen für den Ameisenbläuling umgesetzt. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist in Niedersachsen „vom Aussterben bedroht“ und europäisch geschützt. Der Schmetterling kommt landesweit fast nur noch in Südniedersachsen vor – mit einem Schwerpunkt im Landkreis Göttingen. Die Maßnahmen zu seinem Schutz werden in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie dem Niedersächsischen Umweltministerium umgesetzt und sollen in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.

Ergebnisse der umfangreichen Schutzmaßnahmen wurden kürzlich in der Fachzeitschrift „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ (INN) veröffentlicht. Die Studie ist in der neuesten Ausgabe des INN nachzulesen.

 

Sinja Zieger, Mitarbeiterin des LPV Göttingen in der ÖSGÖLS, Koautorin des Artikels und hauptzuständig für die Betreuung der Vorkommen des Ameisenbläulings:
„Wir freuen uns sehr, dass zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte an den Förderprogrammen des Naturschutzes teilnehmen. Viele der besonders wichtigen Lebensraum-Flächen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling befinden sich mittlerweile in Maßnahmen und werden bläulingsgerecht bewirtschaftet. Eine fachlich fundierte und verlässliche Biodiversitätsberatung auf Augenhöhe hat sich hier wieder als zentral herausgestellt. Der Erhalt der Biodiversität in der Kulturlandschaft kann nur gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben gelingen.“

 

Fionn Pape, Mitarbeiter des LPV Göttingen in der ÖSÖLS und Erstautor der Studie:
„Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist meist davon abhängig, dass seine Lebensraum-Flächen schonend und an die ökologischen Ansprüche des Schmetterlings angepasst bewirtschaftet werden. Das kann durch eine Mahd zu unproblematischen Zeiträumen und mit Belassen von Schonflächen oder auch eine extensive Beweidung erfolgen. Aktuell gibt es finanziell attraktive und praxistaugliche Förderprogramme wie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und kommunalen Vertragsnaturschutz des Landkreises. Hierdurch können Ertragseinbußen und Mehraufwand für landwirtschaftliche Betriebe kompensiert werden. Damit die Schutzbemühungen weiter erfolgreich sind, braucht es weiterhin gute Naturschutz-Programme in der Agrarförderung.“

 

David Singer, freiberuflicher Tierökologe, Mitglied im Naturschutzfachlichen Beirat der ÖSGÖLS und als Koautor an der Studie beteiligt:
„Der gravierendste Gefährdungsfaktor für den Ameisenbläuling ist eine Mahd der Habitatflächen während der Flugzeit im Juli und August und der Entwicklung der Raupen in den Blüten des Großen Wiesenknopfes bis Mitte September. Die Mahd in diesem Zeitraum führt zur Abtötung von den besonders empfindlichen Entwicklungsstadien des Schmetterlings. Es ist sehr positiv, dass sich die Art auf vielen wichtigen Flächen nun ungestört entwickeln kann. Die Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings in Südniedersachsen stehen im Dreiländereck in Verbindung mit Vorkommen in Nordhessen und Einzelfunden in Nordrhein-Westfalen. Da sich der Schmetterling nicht an Verwaltungsgrenzen orientiert, sollte auch der Naturschutz hier ebenso grenzübergreifend denken und handeln. Es ist sehr zu begrüßen, dass es hier erste Initiativen und einen länderübergreifenden fachlichen Austausch gibt.“

 

Veranstaltungshinweis
Am 26. Juli 2026 bietet die Ökologische Station Göttinger Land & Südharz eine Fahrrad-Exkursion entlang der Fulda zwischen Hann. Münden und Wilhelmshausen an. Es werden Lebensraum-Flächen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings gezeigt, Maßnahmen zu seinem Schutz vorgestellt und gemeinsam mit bewirtschaftenden Betrieben über die Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit der Maßnahmen gesprochen.
Treffpunkt ist am 26.07. um 11 Uhr mit Fahrrädern am Bahnhof Hann. Münden.

Anmeldung hier oder per Mail an  

 

Informationen zum Hintergrund
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) wird in den Anhängen II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geführt und ist somit eine der Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für die auch in Niedersachsen eigens Schutzgebiete ausgewiesen worden sind bzw. deren Vorkommen bei der Meldung von FFH-Gebieten berücksichtigt wurden. In Südniedersachsen wurden die FFH-Gebiete 143 „Bachtäler im Kaufunger Wald“ und 372 „Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth“ insbesondere auch für P. nausithous ausgewiesen und beherbergen zusammen die wohl größten niedersächsischen Populationen. Weitere Vorkommen befinden sich bei Landwehrhagen und an der Weser bei Hemeln.
In Niedersachsen ist die Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft und in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützt“. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling wurde auf Grund seiner Gefährdung und seines faszinierenden Entwicklungszyklus zum „Schmetterling des Jahres 2026“ in Deutschland gekürt.

 

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling benötigt für seine Entwicklung zu seiner Flugzeit blühende Bestände des Großen Wiesenknopfes auf Grünlandflächen, auf denen auch die Rote Knotenameise vorkommt. Der Schmetterling legt seine Eier in die Blütenköpfchen des Wiesenknopfes, wo sich die ersten Raupenstadien entwickeln. Später lässt sich die Raupe zu Boden fallen und wird dann, geruchlich als Ameisenlarve getarnt, von den Wirtsameisen in deren Nest eintragen. Hier ernährt sich die Schmetterlingsraupe räuberisch von der Ameisenbrut, bevor sie sich verpuppt und im nächsten Jahr als erwachsener Schmetterling aus dem Ameisennest schlüpft.

 

Zitat der Studie
Pape, F., Zieger, S., Neisskenwirth genannt Schroeder, S., Bartsch, B., Georg, L. & Singer, D. (2026): Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten am Beispiel des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous) in Süd-Niedersachsen – Management einer FFH-Art mittels Agrarförderung im kooperativen Naturschutz. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen (2025 / 4): 193-209.